Was kann man von der Einkommensteuer absetzen?
Die jährlich zu erstellende Einkommensteuererklärung stellt den Steuerpflichtigen immer wieder vor die Frage, was er von der Einkommensteuer absetzen kann. Im Zweifelsfall fragt man einfach beim Finanzamt nach.
Wer über Einkommen gleich welcher Art verfügt und mit diesem Einkommen eine gewisse Grenze überschreitet, ist unbeschränkt steuerpflichtig. Befindet sich der Steuerpflichtige in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wird die geschuldete Steuer direkt vom Arbeitgeber an die Finanzkasse abgeführt. Es gibt aber bestimmte Voraussetzungen, unter denen sich die Steuerlast deutlich senken lässt. Um also eine Rückerstattung zu viel gezahlter Einkommensteuer vom Finanzamt einzufordern, muss einmal jährlich eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Um hier die optimal höchste Erstattung auch wirklich zu erzielen, muss sich der Steuerpflichtige darüber klar sein, was er alles von der Einkommensteuer absetzen kann.
Zur Vereinfachung hat der Gesetzgeber bereits gewisse Pauschalbeträge angesetzt, die auf jeden Fall ohne besonderen Beleg abgezogen werden können. Aber auch über diese Beträge hinaus gibt es eine Menge an Aufwendungen, die es dem Steuerpflichtigen ermöglichen, eine Rückerstattung zu erhalten. Zunächst einmal gibt es Freibeträge für Behinderungen. Wer also mindestens einen Grad der Behinderung von 30 Prozent zuerkannt bekommt, kann einen Freibetrag von der Steuerlast abziehen. Auch Werbungskosten wie zum Beispiel die Fahrt zum Arbeitsplatz kann man von der Einkommensteuer absetzen. Nach dem neuen Bürgerentlastungsgesetz ist es auch möglich, freiwillige Beiträge zu einer Krankenversicherung in Abzug zu bringen. Und im Rahmen der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge ist auch in diesem Bereich ein zusätzlicher Abzug vorgesehen.
Gibt es bei verschiedenen Abzugsmöglichkeiten die Wahl zwischen einem Pauschalbetrag und den tatsächlichen Aufwendungen, nimmt das Finanzamt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung vor und wählt den Weg, der für den Steuerpflichtigen besser ist. Was sich darüber hinaus noch von der Einkommensteuer absetzen lässt, kann der Steuerpflichtige sowohl im Internet als auch in Broschüren der Finanzverwaltung nachlesen. Wenn eine Unsicherheit besteht, geben die Finanzämter in der Regel gern Auskunft über die steuerrechtlichen Möglichkeiten.