Zum Cessna-Fliegen braucht man den Privatpilotenschein
Um privat mit einem Flugzeug fliegen zu dürfen, benötigt man einen sogenannten Privatpilotenschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen - für Kleinflugzeuge ebenso wie für Hubschrauber und Ballons.
Das private Fliegen von Luftfahrzeugen erfordert eine entsprechende Lizenz. In Deutschland ist dies der Privatpilotenschein, kurz PPL (für Private Pilot License). Er wird gesondert für verschiedene Arten von Luftfahrzeugen ausgestellt, wobei sich die jeweiligen Endungen unterscheiden. So steht die Bezeichnung "PPL-N" für die Basislizenz "Private Pilot License – National", die zum Fliegen von bis zu 750 Kilogramm schweren, mit einem Motor ausgestatteten Flugzeugen berechtigt – allerdings nur im nationalen Luftraum. Wer hierzulande also beispielsweise eine einmotorige Cessna fliegen möchte, benötigt eine PPL-N. Zum Nutzen eines Helikopters braucht man als Pilot hingegen eine PPL-H. Eine PPL-D ist für Ballonführer erforderlich. Weitere mögliche Flugscheine sind die Sportpilotenlizenz (SPL), der den Inhaber zur Benutzung von Ultraleichtflugzeugen berechtigt, sowie der Segelflugschein (Glider Pilot Licens, GPL). Unabhängig von der Art der Privatpilotenlizenz teilen sich die Prüfungen in einen theoretischen und einen praktischen Teil auf. Die zu entrichtenden Kosten unterscheiden sich dabei je nach Lizenztyp sehr stark.
Allerdings ist eine Privatpilotenlizenz nicht die einzige Voraussetzung, um ein Cockpit besteigen zu dürfen: Ebenfalls verlangt wird eine fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung, "Flight Medical" genannt. Durch dieses Gutachten bescheinigt ein Facharzt die Tauglichkeit der Person, der am Luftverkehr teilnehmen möchte. Bestandteil des Zeugnisses sind Auskünfte über die psychische sowie die physische Belastbarkeit, zudem müssen bestimmte Krankheiten aufseiten des Piloten ausgeschlossen werden, die die sichere Teilnahme am Flugverkehr beeinträchtigen könnten. Ohne ein solches medizinisches Zeugnis ist der Pilot von Gesetzes wegen als flugunfähig anzusehen.
Neben dem medizinischen Gutachten muss auch ein sogenanntes Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst vorliegen. In diesem wird dem Piloten bescheinigt, dass er zur Durchführung von Funkkontakt in der Lage ist und die entsprechenden Prüfungen erfolgreich absolviert hat. Die Sprechfunkzeugnisse werden in verschiedene Kategorien eingeteilt: Beispielsweise berechtigt die allgemeine Bescheinigung AZF den Piloten zum Funkverkehr nicht nur bei Sichtflügen, sondern auch bei Instrumentenflügen, bei denen das Flugzeug ausschließlich mit der Technik an Bord und der Unterstützung durch Fluglotsen gesteuert wird. Das Sprechfunkzeugnis sollte idealerweise schon vor Beginn der Hauptausbildung vorliegen, um Verzögerungen im Ablauf derselben zu vermeiden. Häufig können die entsprechenden Prüfungen bei der gleichen Flugschule abgelegt werden, die auch die Pilotenkurse anbietet. Der theoretische Teil besteht aus einem Multiple-Choice-Test, mündlich zu beantwortenden Praxisfragen sowie Übersetzungen vom Englischen ins Deutsche. Der Praxisteil besteht aus einem simulierten Flug, bei dem die Prüflinge sowohl ihre Funkdisziplin als auch das Beherrschen des einschlägigen Vokabulars beweisen müssen.
Je nach Pilotenschein können diverse Zusatzberechtigungen erworben werden, so etwa die Kunst- und Nachtflug-Erlaubnis, die Instrumentenflugberechtigung oder die Genehmigung, Werbeflüge unter Verwendung eines Banners durchzuführen. Auch der Erwerb einer Lehrlizenz, die den Inhaber zum Unterrichten von Flugschülern berechtigt, ist möglich.